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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2016 - L 15 SF 40/15 EK AS PK   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2016 - L 15 SF 40/15 EK AS PK (https://dejure.org/2016,100127)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.10.2016 - L 15 SF 40/15 EK AS PK (https://dejure.org/2016,100127)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - L 15 SF 40/15 EK AS PK (https://dejure.org/2016,100127)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Oldenburg - S 33 AS 1763/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2016 - L 15 SF 40/15 EK AS PK
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2016 - L 15 SF 40/15
    Zur Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer ist nämlich das Entschädigungsgericht unter den Voraussetzungen des § 198 Abs. 4 GVG lediglich ermächtigt, nicht aber verpflichtet; weil sie einer negativen tatbestandlichen Voraussetzung des Anspruchs auf Geldentschädigung gilt, kann die Feststellung etwaiger Überlänge auch nur von Amts wegen erfolgen und von den Beteiligten des zugrunde liegenden Verfahrens nicht klageweise verlangt werden (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 23. Januar 2014, Az. III ZR 37/13, Rn. 65 ff).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2016 - L 15 SF 40/15
    Unter Berücksichtigung einer nach der Rechtsprechung des BSG einzuräumenden, nicht durch konkrete Schritte der Verfahrensförderung ausgefüllten Überlegungszeit von zwölf Monaten (BSG, Urteil vom 3. September 2014, Az. B 10 ÜG 2/13 R, Rn. 46) ergibt sich hieraus nach alledem eine zu berücksichtigende Verzögerung von 14 Monaten (März 2014 bis April 2015), für die voraussichtlich Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer zu leisten ist.
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 ÜG 8/13 R

    Überlange Verfahrensdauer - Entschädigungsklage - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2016 - L 15 SF 40/15
    Das Interesse des Beteiligten ist in diesem Fall dem Interesse am Ausgang eines gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens, in dem es bei bestehender Gerichtskostenfreiheit allein um die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Klageverfahren geht, durchaus vergleichbar (vgl. zu der in diesem Fall in Betracht zu ziehenden Beschränkung auf die Feststellung überlanger Dauer BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 ÜG 8/13 R -, juris Rn. 31).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2016 - L 15 SF 40/15
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschluss vom 26. April 1988, Az. 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 7/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2016 - L 15 SF 40/15
    Ab Mai 2015 kam es indessen zu keiner weiteren Verzögerung des Verfahrens; denn das SG lud bereits in diesem Monat zu der am 8. Juni 2015 durchgeführten mündlichen Verhandlung (vgl. zur Ladung als Verfahrensförderung Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12. Februar 2015, Az. B 10 ÜG 7/14 R, Rn. 37), in der die Antragstellerin die Klage zurücknahm.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2016 - L 15 SF 40/15
    PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, Az. 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2015 - L 15 SF 23/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2016 - L 15 SF 40/15
    Da nach alledem ein auf Entschädigung in Geld gerichteter Anspruch der Antragstellerin nach § 198 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 und 3 GVG zu verneinen ist, bedarf es vorliegend keiner Entscheidung mehr, ob dieser etwa wegen des Bezuges von unterhaltssichernden Leistungen nach dem SGB II im Wege des § 33 SGB II auf das Jobcenter übergegangen ist (prinzipiell bejahend der erkennende Senat, Beschluss vom 19. November 2015 - L 15 SF 23/15 EK AS PKH S 42 AS 532/12).
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